Schüler mit Marihuana erwischt

An diesem Tag war eine Busfahrt ins Landschulheim geplant, dort sollten Besinnungstage stattfinden. Noch bevor es in der Frühe losging, kamen Ermittlungsbeamte der Polizei in den Schulhof: Sie hatten am Vortag einen der Schüler beobachtet, wie er einem Dealer Marihuana abkaufte. 1,6 Gramm nahmen ihm die Polizisten ab. Von Polizisten und Lehrern befragt, gab der Schüler nach einer Weile zu, dass er schon einige Male Marihuana konsumiert und (mindestens) ein Mal an einen Mitschüler weitergegeben hatte. Daraufhin beschloss die Lehrerkonferenz, den Schüler von der Schule zu weisen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof billigte die Entlassung (7 CS 02.776). Bei einem so schwerwiegenden Fehlverhalten sei diese Strafmaßnahme nicht zu hart. Der Schüler habe im Umfeld einer 'Basketballer-Clique', der auch der Dealer angehörte, mehrfach Drogen konsumiert und sogar Marihuana auf eine mehrtägige Schulveranstaltung mitnehmen wollen. Man könne davon ausgehen, dass er sie dort auch weitergegeben hätte. Dies gefährde die anderen Schüler und den Erziehungszweck der Schule. In solchen Fällen müsse ganz deutlich demonstriert werden, dass die Schule jeden Umgang mit Rauschgift sofort wirksam unterbinde. Der Betroffene könne jedoch seine Schulausbildung an einer anderen Realschule abschließen.


Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juni 2002 - 7 CS 02.776
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