Verdacht des sexuellen Mißbrauchs der Tochter stellt sich als falsch heraus:

Psychologin muss dem Vater kein Schmerzensgeld zahlen
Den Erzieherinnen in einer Hamburger Kindertagesstätte fiel ein Mädchen als besonders aggressiv auf. Sie zogen daher eine Psychologin zu Rate. Diese versuchte in mehreren Gesprächen mit dem Mädchen abzuklären, ob eine Entwicklungsverzögerung bestand oder häusliche Vernachlässigung als Ursache für die Aggressionen des Kindes in Betracht kam. Schließlich brachte sie in einem Bericht an die Hamburger Sozialbehörde ihren Verdacht auf sexuellen Mißbrauch durch den Vater zum Ausdruck. Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen, das Kind kam in ein Heim. Das gegen diese Maßnahme angerufene Landgericht kam aufgrund des Gutachtens eines Gerichtssachverständigen zu dem Ergebnis, dass der von der Psychologin geäußerte Verdacht nicht zutreffe. Das Mädchen konnte wieder zu seinen Eltern. Damit war für den Vater die Angelegenheit aber noch nicht erledigt. Er verklagte die Psychologin auf Schmerzensgeld. Der falsche Verdacht habe seinen Ruf geschädigt und sein Persönlichkeitsrecht verletzt.

Das Gericht Hamburg wies die Klage ab (309 S 292/96). Wer ein von der Rechtsordnung vorgesehenes Verfahren in Gang setze, handle nicht rechtswidrig und schuldhaft, nur weil sich der Vorwurf später als falsch erweise. Anderenfalls wäre die Funktionsfähigkeit der staatlichen Rechtspflege in Frage gestellt. Anders sei dies bei leichtfertigen oder mutwilligen Strafanzeigen oder Zeugenaussagen. Einen solchen Vorwurf könne man der Psychologin aber nicht machen. Sie sei verpflichtet, ihre Beobachtungen und Wertungen an die fachlich zuständigen Behörden weiterzuleiten. Ferner sei ihr auch nicht vorzuhalten, sie hätte das Umfeld der Tochter (Mutter, Geschwister, Kinderärztin) befragen müssen, bevor sie den Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs durch den Vater in die Welt setze. Zu diesen Befragungen sei sie gar nicht befugt.

Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. August 1997 - 309 S 292/96

  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps