Frau springt aus Angst vor dem Ehemann durch das Fenster: Dienstherr der Beamtin verklagt rabiaten Mann auf Schadenersatz für die Behandlungskosten

Nach einem äußerst heftigen Ehestreit flüchtete die Frau vor ihrem Mann ins Kinderzimmer, weil er sie mit einer Schere bedrohte. Als er Anstalten machte, die Türe aufzubrechen, sprang sie in Panik aus dem Fenster. Da die Wohnung im 2. Stock lag, verletzte sie sich schwer: Neben mehreren Brüchen erlitt sie eine teilweise Querschnittslähmung. Das Land Bayern, Dienstherr der Beamtin, kam für die Behandlung auf, die Kosten von rund 76.700 Euro klagte das Land später vom Ehemann ein.

Das Landgericht München I verurteilte den Mann zur Zahlung, weil er durch seine Gewalttätigkeit die Panikreaktion seiner Frau zu verantworten habe (9 O 19234/99). Sie habe geglaubt, er werde sie umbringen und sei deshalb aus Angst um ihr Leben aus dem Fenster gesprungen.

Der rabiate Zeitgenosse dagegen fand den Vorfall ganz normal: Diese Auseinandersetzung sei auch nicht intensiver gewesen als frühere Ehestreitigkeiten, verteidigte er sich. Er habe lediglich 'mit einer stumpfen Schere herumgefuchtelt' und an die Tür des Kinderzimmers geklopft, um seine Ehefrau zum Herauskommen zu bewegen. Wer rechne denn schon mit einem Sprung aus dem Fenster ...


Urteil des Landgerichts München I vom 6. September 2000 - 9 O 19234/99
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