Chemie ist Pflicht!
Gymnasiast versucht vergeblich, das ungeliebte Fach abzuschütteln
Ein Berliner Gymnasiast hatte zur Chemie ein - gelinde ausgedrückt - getrübtes Verhältnis. Nach der Verteilung der Zwischenzeugnisse im Februar 1996 teilte er dem Schulleiter mit, er werde im zweiten Schulhalbjahr den Chemieunterricht nicht mehr besuchen und beantragte, in diesem Fach künftig nicht mehr benotet zu werden. Das Fach sei für das Abitur irrelevant und "für seinen weiteren Berufsweg unnütz". Außerdem sei "unfreiwilliges Lernen gesundheitsschädlich, ein Zwang zum Lernen verfassungswidrig". Der "Fächerkanon im Gymnasium" müsste zudem gesetzlich fixiert werden, was der Gesetzgeber versäumt habe - er sei also auch aus diesem Grunde nicht verpflichtet, am Chemieunterricht teilzunehmen.
Da der Schulleiter diese Auffassung ganz und gar nicht teilte, folgte ein längeres Hickhack zwischen Schulverwaltung und Schüler, bis der Gymnasiast schließlich vor Gericht zog, um die Befreiung vom Chemieunterricht zu erstreiten. Damit hatte er beim Verwaltungsgericht Berlin allerdings keinen Erfolg (3 A 1720/96). Jeder Schüler sei verpflichtet, am verbindlichen Unterricht teilzunehmen, so das Gericht, und das Fach Chemie zähle zu den verbindlichen Unterrichtsveranstaltungen. Chemie gehöre neben Physik und Biologie zu den naturwissenschaftlichen Grunddisziplinen, die notwendiger Bestandteil einer breit angelegten Allgemeinbildung seien - und diese zu vermitteln, stelle den Bildungsauftrag des Gymnasiums dar. Darüber bestehe "allgemeiner Konsens", man könne also getrost unterstellen, dass der Gesetzgeber das auch so sehe. Es sei keineswegs die Aufgabe des Parlaments, die Pflichtunterrichtsfächer selbst festzulegen, nur "grundlegende Umgestaltungen des Schulsystems" (z.B. die Einführung neuer Schulformen) müsse das Parlament per Gesetz regeln.
Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. Februar 1997 - 3 A 1720/96