Kampfmittel in der Hosentasche: Verletzung - Urlauber verwechselt am Ostseestrand Phosphor mit Bernstein

Während eines Spaziergangs am Ostseeufer stach einem Urlauber ein Stück Strandgut ins Auge, das goldfarben aussah wie Bernstein. In der Annahme, Bernstein gefunden zu haben, steckte er es in die Hosentasche. In Wirklichkeit handelte es sich aber um ein Phosphorstück, das von einer Brandbombe stammte, die während des zweiten Weltkriegs abgeworfen worden war. Wenig später verspürte der Mann einen stechenden Schmerz am linken Oberschenkel - das Phosphorstück hatte ihn verbrannt. Beim Arzt erfuhr er, dass am städtischen Strand schon des öfteren Phosphorstücke angespült worden seien. Der Urlauber nahm daraufhin die Gemeinde auf Schadenersatz in Anspruch: Sie hätte vor dieser Gefahr warnen müssen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock gab dem Mann Recht und verurteilte die Gemeinde zu Schadenersatz und 1.020 EUR Schmerzensgeld (1 U 170/98). Vergeblich rechtfertigte sich die Kommune mit dem Argument, Warnschilder würden erfahrungsgemäß ohnehin missachtet. Niemand denke daran, am Strand Reste von Kampfmitteln vorzufinden, so das OLG. Selbstentzündende Phosphorreste seien nicht ohne Weiteres als solche zu erkennen, zumal man sie wegen ihrer Farbe leicht mit Bernstein verwechsle. Deshalb hätte sich die Gemeinde nicht darauf beschränken dürfen, einmal täglich den Strand absuchen zu lassen. In den Sommermonaten sei in diesem Strandbereich mit regem Besuch von Badegästen und Touristen zu rechnen. Dabei würden üblicherweise Muscheln, Steine und auch Bernstein aufgesammelt, der Vorfall könne sich also jederzeit wiederholen. Daher hätte die Gemeinde Warnschilder aufstellen müssen, um auf die (ihr längst bekannte) Gefahr hinzuweisen. Dass eine auffällige Warnung vor Kampfmittelresten dem Tourismus abträglich sein könne, dürfe in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen.

Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 11. Januar 2001 - 1 U 170/00

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