Berliner Studentenvertreter müssen Ordnungsgeld zahlen
Mit den Mitteln des Ordnungsrechts ging die Universitätsleitung gegen den AStA (Studentenvertretung) der Humboldt-Universität in Berlin vor, um unerlaubte - und wohl auch politisch unerwünschte - Öffentlichkeitsarbeit abzustellen. Studentenvertreter dürfen sich in Ausübung ihres 'Amtes' nur zu hochschulpolitischen Fragen äußern, nicht aber zu allgemeinpolitischen Problemen. Nach einigen Querelen über diesen Punkt hatte die Universitätsleitung bereits juristische Schritte eingeleitet und durchgesetzt, dass weitere Verstöße gegen diese Regel mit einer Geldbuße ('Ordnungsgeld') geahndet würden.
Im Februar 2001 war es dann so weit: In der Studentenzeitung 'HUch!' veröffentlichten die Berliner Studentenvertreter unter dem Titel 'Heim ins Österreich' einen kritischen Artikel über die aktuelle politische Lage in Österreich, in dem sie sich mit den Positionen von Jörg Haider auseinandersetzten. Vergeblich versuchte der AStA, das anschließend vom Verwaltungsgericht als Strafe verhängte Ordnungsgeld von rund 2.550 EUR abzuwehren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin wies die Beschwerde der Studentenvertreter zurück (8 L 30/00). Dass man mit der Publikation des Artikels die Leser zu einer Diskussion anregen wolle und die politische Bildung der Studenten fördere - von diesen Argumenten des AStA ließen sich die Verwaltungsrichter nicht überzeugen: Ihm sei jede nicht speziell hochschulbezogene Äußerung untersagt, hieß es lapidar, Studentenvertreter dürften in ihrer Zeitung nicht einmal allgemeinpolitische Äußerungen Dritter unterstützen.
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 27. April 2001 - 8 L 30/00