Der Freund und Clubkamerad eines Ehepaars machte sich an die unzufriedene Ehefrau heran. Zwei Jahre lang setzte die Frau ihrem Ehemann Hörner auf. Als sie nach der Scheidung von ihm mehr Unterhalt verlangte, hatte der allerdings die besseren Karten. Die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz hatten für den Seitensprung keinerlei Ver-ständnis (11 UF 1154/98). Besonders schwer wiege, dass die untreue Frau ein intimes Verhältnis zu einem Freund der Familie eingegangen sei. Sogar die übrigen Clubmitglieder hätten davon Wind bekommen. Die Frau habe ihren Mann so massiv hintergangen, dass es ihm nun nicht zuzumuten sei, nach dem Scheitern der Ehe an sie Unterhalt zu zahlen. Da half es der Frau auch nichts, dass sie Eheprobleme als Entschuldigung für ihr Ver-halten ins Feld führte: Der Mann habe sich jahrelang ihrem Kinderwunsch widersetzt, ihr Lebensablauf sei eintönig gewesen; früh habe der Ehemann das Haus verlassen und sei erst abends spät zurückgekommen. Die Familienrichter ließen das nicht gelten und meinten, dies sei in einer "Vielzahl von Ehen" so, wenn einer der Partner einer geregelten Arbeit nachgehe. Wenn es nicht möglich sei, solche Eheprobleme zu lösen, solle man durchaus Konsequenzen ziehen, aber nicht hinterrücks die eheliche Solidarität aufkündigen.
Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Juli 1999 - 11 UF 1154/98
| © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de |
|
|
|
|