Fristlose Kündigung nach beleidigender SMS
Sendet der Mieter mehrere SMS mit in gravierender Weise beleidigendem Inhalt an seinen Vermieter, ist dieser berechtigt, das Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung fristlos zu kündigen. Der Vermieter muss dabei allerdings nachweisen können, dass die Mitteilungen tatsächlich von dem Mieter stammen.
Urteil des LG Berlin vom 22.02.2005
63 S 410/04
Pressemitteilung des LG Berlin