Zuschauer oder Nachbarn wurden geschädigt

Auch hier ist es in der Praxis sehr schwierig, jemanden haftbar zu machen. Denn der "Feuerwerker" haftet zwar für seine Bedienungsfehler, allerdings muss ihm ein solcher Fehler auch nachgewiesen werden. Der Geschädigte muss also beweisen, dass der "Feuerwerker" seine Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat. Wie schwierig dieser Nachweis im Einzelnen ist, zeigt sehr deutlich die Entscheidung des BGH in NJW 1986, S. 52:

Diese Beweise sind kaum zu führen, wie die BGH-Entscheidung deutlich zeigt. Deshalb gilt auch hier: Einen Schaden vermeiden ist besser als einen Schaden einklagen!

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