Keine Geldbuße von 500 Euro ohne Einkommensüberprüfung
Wegen eines Verkehrsverstoßes (hier Fahren unter Alkoholeinfluss) darf ein Bußgeld von 500 Euro oder mehr nicht festgesetzt werden, ohne zu überprüfen, ob der Betroffene angesichts seiner Einkommensverhältnisse zur Zahlung in der Lage ist.
Beschluss des OLG Dresden vom 08.12.2004
Ss (OWi) 663/04
DAR 2005, 164