GEZ denkt auch an Ferienwohnungen
Auch für tragbare Radio- und Fernsehgeräte, die in einer Ferienwohnung genutzt werden, können Rundfunkgebühren erhoben werden.
Urteil/Beschluss des BayVGH vom 11.02.2007
7 BV 06.1073
Pressemitteilung des BayVGH
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