Handwerker-Notdienste z.B. Schlüssel-Notdienst

Beschwerden zum Auftreten und der Rechnungstellung von Handwerker-Notdiensten kennt jede Verbraucherzentrale zur Genüge. Ein Handwerkernotdienst nutzt in der Regel die Notlage des Kunden aus. Beispiel: Die Tür ist ins Schloss gefallen und man steht ohne Schlüssel draußen. Ein Fall für den Handwerker mit hoher Gewinnmarge. Entweder findet man schnell ein Unternehmen in der Nähe, das mit akzeptablen Preisen schnell das Problem löst oder man beauftragt - zumeist per Telefon - einen so genannten Handwerkernotdienst, den man nicht kennt.

Aus Kreisen des Verbraucherschutzes wird darauf hingewiesen, dass derartige Unternehmen gern im örtlichen Telefonbuch versuchen unter "A.A.A." weit vorn gelistet zu werden. Häufig ist das Unternehmen aber nicht ortsansässig. Die Anrufe werden dann an eine Zentrale weitergeleitet und es fallen sehr hohe Fahrkosten an.

Tipp: Den Preis am Telefon verbindlich klären. Vor Ort wird manchmal noch ein Zuschlag wegen "Wochenende usw." verlangt. Ist bei der Vergabe des Auftrages (Werkvertrag) ein anderer Gesamtpreis vereinbart worden, so gilt diese Vergütung. Viele Notdienste erwarten Barzahlung. Grundsätzlich besteht aber keine Pflicht zur Barzahlung. Dazu ist der Betroffene nur verpflichtet, wenn dies bei der Auftragsvergabe ausdrücklich vereinbart worden ist. Eine pauschale Klausel nach dem Motto "Rechnungen sind vor Ort zu zahlen" ist sehr wahrscheinlich unwirksam.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet im Artikel Notdienste: Ärger mit unseriösen Firmen über einige Sachverhalte zu Notdiensten (Schlüsseldienst, Elektronotdienst und Rohrreinigungsfirmen). Finanztip zitiert hierzu einige Urteile:

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