Unerlaubte Handy-Benutzung durch Ablesen der Uhrzeit

Die Frage der unerlaubten Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Eine Geldbuße für verbotenes Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kann daher auch dann verhängt werden, wenn der Autofahrer das Handy nur aufnimmt, um vom Display die Uhrzeit abzulesen. Das Oberlandesgericht Hamm hält dies nicht mit dem Ablesen einer am Handgelenk getragenen Uhr vergleichbar.

Urteil des OLG Hamm vom 06.07.2005
2 Ss OWi 177/05
Pressemitteilung des OLG Hamm

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