Unwirksame Beschränkung eines Prepaid-Guthabens

Die in den Vertragsbedingungen eines Mobilfunkanbieters enthaltene Klausel, wonach das Guthaben auf einer so genannten Prepaid-Karte nach Ablauf der befristeten Gültigkeit der Karte ersatzlos verfällt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam. Dementsprechend ist auch eine Regelung unwirksam, nach der die Prepaid-Karte nach Ablauf ihrer befristeten Gültigkeit vollständig und endgültig deaktiviert wird.

Urteil des LG Düsseldorf vom 23.08.2006
12 O 458/05
Pressemitteilung des LG Düsseldorf

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