Unwirksame Beschränkung eines Handy-Guthabens

Ein Mobilfunkanbieter darf die Verrechnung eines Kundenguthabens zeitlich nicht beschränken. Das Landgericht München erklärte eine entsprechende Vertragsklausel für unwirksam, wonach Guthaben verfallen, die länger als 365 Tage zurückliegen. Da die Verrechnung eines Guthabens nach dem Zeitablauf keinen größeren Zeitaufwand darstellt als vorher, besteht kein sachlicher Grund für die zeitliche Begrenzung.

Urteil des LG München I vom 26.01.2006
12 O 16098/05
Pressemitteilung des LG München

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