Verbraucher und Kunden, die sich unbedingt die Möglichkeit erhalten wollen, nach Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit in einen günstigeren Tarif zu wechseln, müssen daher ihren aktuellen Vertrag rechtzeitig kündigen. Wenn sich die Mobilfunkvertragskunden letztlich doch dafür entscheiden, den bisherigen Vertrag beizubehalten, ist dies in der Regel auch nach erfolgter Kündigung kein echtes Problem. Handynutzer mit einem Handytarifvertrag können daher relativ unbesorgt rechtzeitig kündigen. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich die aktuelle Vertragslaufzeit in der Regel um 6 bis 12 Monate.
Voraussetzungen und Bedingungen zur fristlosen Kündigung finden sich in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des jeweiligen Netzproviders bzw. ergeben sich aus Gesetz und Rechtsprechung. Grundsätzlich ist im Einzelfall auch zu unterscheiden zwischen der Kündigungsfrist innerhalb der Mindestvertragslaufzeit und der Kündigungsfrist innerhalb einer Verlängerung der Vertragslaufzeit.
Details ergeben sich aus dem Vertrag mit dem Netzbetreiber. Als Faustregel gilt:
- Kündigungsfrist (3 Monate) innerhalb der Mindestvertragslaufzeit
- Verlängerung der Vertragslaufzeit ohne Kündigung (3 bis 6 Monate)
Diese Fristen überwiegen zwar, im Einzelfall gilt jedoch der Vertragsinhalt des Mobilfunkvertrages.
So sind zum Beispiel im Einzelfall auch Kündigungsfristen von 14 Tagen und 1 Moant anzutreffen.
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