Kindergeld trotz bestandenen Examens
Ein Kindergeldanspruch für ein studierendes Kind kann auch noch über den erfolgreichen Abschluss des Studiums hinaus bestehen. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer Psychologiestudentin, die nach bestandenem Examen keine Arbeit fand und daher weiterhin Vorlesungen an der Universität besuchte. Das Gericht hielt die weiteren Vorlesungsbesuche für sinnvoll und noch zur Berufsausbildung gehörig. Die Kindergeldkasse durfte demnach ihre Zahlungen nicht mit dem Abschluss des Studiums einstellen.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28.07.2005
6 K 2422/04
Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz