Kein Schadensersatz bei Verletzung durch spielende Kinder
Das Landgericht Coburg wies die Schadensersatzklage der Eltern eines während eines Kinderspiels (Verstecken und Nachlaufen) gestürzten und dabei verletzten 10-jährigen Jungen ab. Mit dem Vorwurf unfairen Verhaltens hatten sie von einem Spielgefährten u. a. Schmerzensgeld und Schadensersatz von insgesamt rund 700 Euro verlangt. In zwei Gerichtsinstanzen konnte keine Unsportlichkeit des in Anspruch genommenen Knaben festgestellt werden. Bei Laufspielen besteht auch bei Einhaltung der Spielregeln stets die Gefahr, dass die Teilnehmer im Wetteifer stürzen und sich verletzen. Dieses Risiko werde von allen Beteiligten gemeinsam gebilligt. Die Mitspieler stellen sich insoweit gegenseitig rechtlich von jeglicher Haftung frei.
Beschluss des LG Coburg vom 12.06.2007
33 S 54/07
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