Verwaltungsrecht: Kommunalrecht

Zum Kommunalrecht zählen alle Rechtsvorschriften, die sich generell mit der Rechtsstellung, der Organisation, den Aufgaben sowie den Handlungsformen der kommunalen Körperschaften (Gebietskörperschaften) befassen. Das Kommunalrecht ist im wesentlichen Landesrecht. Die Kommunen sind in ihrem Wirkungskreis berechtigt, ihre Angelegenheiten durch eine Satzung zu regeln (z.B. Bebauungsplan).

Die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden wird gemäß Art. 28 Abs. 2 GG im Grundgesetz geschützt. In den deutschen Flächenstaaten sowie in Bremen (außer Berlin und Hamburg als reine Stadtstaaten) regeln Gemeindeordnungen bzw. eine Kommunalverfassung den Aufbau und die politische Struktur der Gemeinden. Die Website Wikipedia stellt umfassend Aufgaben und Organe der kommunalen Verwaltung dar.

Das Kommunalrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Ein Bürger, der durch einen kommunalen Verwaltungsakt beschwert ist, kann daher bei der entsprechenden Stelle einen Widerspruch einlegen und wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, im Verwaltungsstreitverfahren seine Ansprüche geltend machen.

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