Kündigung eines Mietvertrages über Kopiergerät wegen ständiger Papierstaus

Ein gemietetes Fotokopiergerät ist mit einem erheblichen Mangel behaftet, wenn in einem Zeitraum von 19 Monaten 375 Papierstaus auftreten. Völlig unerheblich ist hierbei, wie oft der Vermieter Reparaturversuche durchgeführt hat, ob 6, wie von ihm behauptet, oder 24, wie vom Mieter vorgetragen. In jedem Fall steht dem Mieter bei einer derartigen Häufung von Betriebsstörungen das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages zu.

Urteil des KG Berlin vom 14.02.2005
8 U 203/04
KGR Berlin 2005, 258

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