Aufsteiger Alemannia Aachen: Schattenseiten des Erfolgs

Ein Aachener Hauseigentümer klagte gegen den Fußballverein Alemannia Aachen wegen der seit dem Bundesligaaufstieg erhöhten Lärmbelästigung bei Heimspielen. Das Landgericht Aachen wies die Klage ab. Zum einen würden die durch die stark angestiegenen Besucherzahlen erhöhten Lärmemissionen nur punktuell überschritten. Hier könne - so das Gericht - der Anlieger durch Schließen der Fenster selbst Abhilfe schaffen. Zum anderen bestand kein Vertrauensschutz, dass die "Alemannia", die zum Zeitpunkt des Hausbaus des Klägers in der vierten Liga spielte, ewig erfolglos bliebe.

Urteil des LG Aachen vom 23.06.2006
9 O 533/05
Wirtschaftswoche Heft 27/2006, Seite 145

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