Eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht bei umhergewirbeltem Müllcontainer

Wird durch einen unerwartet auftretenden Sommersturm ein Müllcontainer trotz arretierter Feststellbremse gegen das Auto eines Mieters geschleudert, haftet der Vermieter nicht für den entstandenen Schaden. Er kann sich insoweit auf höhere Gewalt berufen.

Beschluss des LG Coburg vom 09.06.2006
33 S 38/06
Justiz Bayern online

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