Notebook-Hersteller haftet für Schaden trotz Fehlbedienung

Elektronische Geräte müssen so konstruiert sein, dass sie auch einer unvorsichtigen oder ungeschickten Bedienung standhalten.

Dementsprechend verurteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Notebook-Hersteller zur Reparatur des Akkufachdeckels, den eine Kundin beim Wechseln des Akkus versehentlich abgebrochen hatte.

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 30.12.2005
32 C 3493/03-48
Handelsblatt vom 11.01.2006

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