Vom Oberlandesgericht Koblenz wurde sie darauf hingewiesen, dass bei einer Partnervermittlung kein Erfolg geschuldet wird. Die Schlechterfüllung eines Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrages lässt den Vergütungsanspruch grundsätzlich unberührt. Nur wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegebenenfalls ein Rückforderungsanspruch bestehen.
Urteil des OLG Koblenz vom 18.12.2006
12 U 1230/03
NJW Heft 17/2007, Seite X
|
|
|
|