Unwirksame Preiserhöhungsklausel in Pay-TV-Vertrag

Das Landgericht München erklärte die von einem Pay-TV-Sender verwendete Vertragsklausel, wonach jährliche Preiserhöhungen erfolgen dürften, wenn sich die Bereitstellungskosten des Programms erhöhen, wegen unangemessener Beteiligung der Kunden für unwirksam. Eine derartige Anpassungsklausel ist zu unbestimmt und für den Kunden nicht kalkulierbar.

Urteil des LG München I vom 23.02.2006
12 O 17192/05
Handelsblatt vom 15.03.2006

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps