Warten auf bezahlte Ware

Was können Sie tun, wenn Sie schon bezahlt haben, aber nur ein leeres Paket oder beschädigtes Produkt bekommen? Falls Sie per Einzugsermächtigung bezahlt haben, können Sie diese widerrufen, sonst müssen Sie sich mit dem Anbieter auseinandersetzen. 

Sehen Sie sich dessen AGB an: Haftet der Kunde für Schäden und Verlust beim Transport, sobald der Anbieter die Ware dem Spediteur übergeben hat (zulässig!)? Gibt es eine andere Regelung zugunsten des Kunden? Soweit die AGB ein Rückgaberecht vorsehen, haftet der Verkäufer für den Transport. 

Aber keine Angst: Wenn der Händler Ihnen die Haftung aufbürdet, haben Sie einen Anspruch gegen den Spediteur. Und der Händler muss Ihnen seine Rechte gegen den Spediteur – mit dem er einen Vertrag hat – abtreten. Versuchen Sie, eine kulante Lösung zu erreichen; lassen Sie dabei durchblicken, dass Sie Kunde bleiben wollen.

Redaktionelle Anmerkung: Die folgenden Gesetze sind in das BGB übernommen worden: Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305-310 BGB sowie Unterlassungsklagengesetz), Haustürwiderrufsgesetz (§ 312 BGB und § 312a BGB, § 312f BGB, § 355 BGB, § 29c ZPO), Fernabsatzgesetz (§ 312b BGB und § 312d BGB, § 312f BGB, §§ 355-357 BGB), Teilzeit-Wohnrechtegesetz (§§ 481 bis 487 BGB) und Verbraucherkreditgesetz (§§ 491 bis 507 BGB, § 655a bis 655e BGB).
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