Warten auf bezahlte Ware
Was können Sie tun, wenn Sie schon
bezahlt haben, aber nur ein leeres Paket oder beschädigtes
Produkt bekommen? Falls Sie per Einzugsermächtigung
bezahlt haben, können Sie diese
widerrufen, sonst müssen Sie sich mit dem Anbieter
auseinandersetzen.
Sehen Sie sich dessen AGB an:
Haftet der Kunde für Schäden und Verlust beim
Transport, sobald der Anbieter die
Ware dem Spediteur übergeben hat (zulässig!)?
Gibt es eine andere Regelung zugunsten
des Kunden? Soweit die AGB ein Rückgaberecht vorsehen,
haftet der Verkäufer für den Transport.
Aber keine Angst: Wenn der Händler Ihnen die Haftung aufbürdet, haben Sie einen
Anspruch gegen den Spediteur. Und der Händler muss Ihnen seine Rechte gegen den Spediteur – mit dem er einen Vertrag hat – abtreten. Versuchen Sie, eine kulante Lösung zu erreichen; lassen Sie dabei durchblicken, dass Sie Kunde bleiben wollen.