Der richtige Vertragspartner
Das deutsche Recht geht von der Formfreiheit für Verträge aus.
Ein Vertrag muss nicht schriftlich mit persönlicher Unterschrift
geschlossen werden, sondern wird etwa auch per E-Mail oder
über ein Internet-Formular wirksam. Ausnahmen sind wichtige
Geschäfte, etwa eine Bürgschaftserklärung oder ein Grundstückskaufvertrag, der neben der
Schriftform eine notarielle Beurkundung erfordert.
Bei der Auswahl Ihres Vertragspartners im Web sollten Sie zu
allererst auf folgendes achten:
- Gibt es auf der Website ein Impressum des Anbieters mit der
vollständigen Anschrift und einer Telefonnummer? Rufen Sie
dort an, um die Existenz des Unternehmens zu überprüfen.
- Können Sie die AGB des Händlers auf der Site abrufen? Lesen
Sie sie genau durch: Sind eindeutige Angaben über Lieferungs
art, -kosten und Zahlungsmodalitäten vorhanden?
- Sind auf der Site die Preise mit Mehrwertsteuer angegeben,
wie es die Preisangabenverordnung vorschreibt?
- Wie handhabt der Anbieter den Datenschutz? Meist gibt es
dazu einen eigenen Link.
So sichern Sie sich ab, um bei eventuellen Rechtsstreits nicht in
Beweisnot zu geraten:
- Drucken Sie die Empfangsbestätigung, die auf der Bildschirm
seite nach der Bestellung erscheint oder Ihnen per E-Mail zu
gesandt wurde, vorsorglich aus.
- Sehen Sie sich die Ware sofort nach deren Erhalt an, notieren
Sie Fehler genau. Sichern Sie Fehlermeldungen am Bildschirm
mit einem Screenshot. Sie sind verpflichtet, im Streitfall die
Mängel darzulegen.
- Rügen Sie Fehler gegenüber dem Händler so detailliert wie
möglich. Notieren Sie Mehrarbeit, Datenverluste oder sonstige
Schäden, die Ihnen aufgrund des Fehlers entstanden sind. Zie
hen Sie Zeugen hinzu, die die Fehler präzisieren können. Notieren Sie den Inhalt jedes Hotline-Gesprächs, und teilen Sie dem
Händler die auftretenden Fehler nochmals schriftlich mit.