Der richtige Vertragspartner

Das deutsche Recht geht von der Formfreiheit für Verträge aus. Ein Vertrag muss nicht schriftlich mit persönlicher Unterschrift geschlossen werden, sondern wird etwa auch per E-Mail oder über ein Internet-Formular wirksam. Ausnahmen sind wichtige Geschäfte, etwa eine Bürgschaftserklärung oder ein Grundstückskaufvertrag, der neben der Schriftform eine notarielle Beurkundung erfordert.

Bei der Auswahl Ihres Vertragspartners im Web sollten Sie zu allererst auf folgendes achten:

Redaktionelle Anmerkung: Die folgenden Gesetze sind in das BGB übernommen worden: Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305-310 BGB sowie Unterlassungsklagengesetz), Haustürwiderrufsgesetz (§ 312 BGB und § 312a BGB, § 312f BGB, § 355 BGB, § 29c ZPO), Fernabsatzgesetz (§ 312b BGB und § 312d BGB, § 312f BGB, §§ 355-357 BGB), Teilzeit-Wohnrechtegesetz (§§ 481 bis 487 BGB) und Verbraucherkreditgesetz (§§ 491 bis 507 BGB, § 655a bis 655e BGB).
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