Teure Rache des Verflossenen

Nach der Trennung von seiner Freundin rächte sich der enttäuschte Liebhaber dadurch, dass er drei während der Beziehung von seiner Freundin mit deren Einwilligung gefertigte Aktfotos in eine einschlägige Internettauschbörse einstellte und dabei die vollständige Adresse und Telefonnummer der Verflossenen angab. Diese erhielt in der Folgezeit zahlreiche anzügliche Anrufe und Anschreiben fremder Männer, denen die Fotos zugänglich gemacht wurden. Die Sache kam den Ex-Freund teuer zustehen. Neben dem eingeleiteten Strafverfahren verklagte ihn die junge Frau auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.

Angesichts der zum Teil äußerst massiven Nachstellungen zahlreicher fremder Männer, der damit verbundenen Rufschädigung und der Tatsache, dass die einmal in Umlauf gebrachten und dann von anderen Personen wieder ins Netz eingestellten Fotos weiterhin im Internet unkontrollierbar kursierten, verurteilte das Landgericht Kiel den Mann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 25.000 Euro.

Urteil des LG Kiel vom 27.04.2006
4 O 251/05
NJW 2007, 1002

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