Gleichfalls steht ihnen ein Anspruch auf Umschulung zu. Die Bereitstellung von Zimmern im Bordell ist nicht strafbar, soweit der Bordellier den Huren nicht vorschreibt, welche "Dienstleistungen" sie zu erbringen haben. Durch den Wegfall der Sittenwidrigkeit erhalten Callgirls und Callboys eine echte rechtliche und soziale Absicherung.
Nach Inkrafttreten der Hurenreform sind noch viele Fragen offen. Beispiele: Besteuerung der Freudenmädchen. Ein Vorschlag: Bordellwirte sollen pro Tag und Hure zwischen € 25 und € 50 an das Finanzamt abführen. In der Praxis wird sich zeigen, welche Gunstgewerblerinnen das Risiko eingehen, sich zwar beim Versicherungsträger, nicht aber beim Finanzamt anzumelden.
Das Prostituiertengesetz fördert nicht die illegale Prostitution. Wer z.B. als Eigentümer eines Mietshauses illegale Prostitution duldet, macht sich der gewerblichen Beihile zum Vestoß gegen das Ausländergesetz strafbar. Nach § 73 des Strafgesetzbuches darf der Staat alles Geld einkassieren, dass mit Verbrechen verdient wurde. Unter dem Begriff "Vermögensabschöpfung" ist zum Beispiel dann auch die Verwertung des Mietshauses möglich.
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