Prozesskostenhilfe mit Ratenbewilligung
Gewährt Ihnen das Gericht Prozesskostenhilfe, erlegt Ihnen aber zugleich auf, die Prozesskosten in Raten an den Staat zurückzuzahlen, dann werden die Raten anhand der Tabelle zu § 115 ZPO festgesetzt.
Sie sind maximal verpflichtet, 48 Monatsraten zurückzuzahlen, so dass einerseits für Sie nicht unendlich hohe Kosten anfallen können, andererseits die Rückzahlung der Kosten sehr weit gestreckt ist. Es handelt sich dabei praktisch um ein kostenloses Darlehen, das Ihnen der Staat zur Führung des Prozesses gewährt.
Geht Ihr Prozess durch mehrere Instanzen, müssen Sie für jede Instanz gesondert Prozesskostenhilfe beantragen. Trotzdem müssen Sie insgesamt nur 48 Raten zurückzahlen.
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