Diese Regelung betrifft vornehmlich Rechtsangelegenheiten im Verbraucherrecht. Denn viele Unternehmen vereinbaren generell mit ihrem Rechtsanwalt eine gesonderte Vergütung für die außergerichtliche Beratung. Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform (§ 3 RVG).
Mehr Informationen zur Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen finden Sie auf der Website rechtsanwaltsgebuehren.de.
Kosten der "Erstberatung" beim Rechtsanwalt
Seit dem 1. Juli 2006 ist bei der Anwaltsvergütung der Begriff "Erstberatung" entfallen. Das RVG spricht stattdessen vom "ersten Beratungsgespräch". Die Anwaltsvergütung für ein erstes Beratungsgespräch beträgt gemäß § 34 RVG höchstens 190 Euro. Sofern ein schriftliches Gutachten auszuarbeiten ist und der Auftraggeber ein Verbraucher ist, beträgt die Gebühr für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens höchstens 250 Euro. Eventuelle Kosten für Auslagenersatz und Umsatzsteuer kommen natürlich noch dazu.
Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG
Die Vergütung erfolgt entweder in festgelegter Höhe als Wertgebühr (§ 13 RVG) oder als Rahmengebühr (§ 14 RVG) für bestimmte Tätigkeiten. Die Rechtsanwaltsgebühren bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Aus diesem Gegenstandswert ergibt sich gemäß § 13 RVG die Höhe der Wertgebühr (als Einzelgebühr). Abhängig vom Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwalts wird auf diese Wertgebühr ein Faktor angewendet. In Fällen (wie Bußgeldverfahren, Strafrecht), die keine Streitwerte beinhalten, erfolgt die Vergütung als Rahmengebühr.
Bei der außergerichtlichen Beratung kommt eine Geschäftsgebühr zu einem Gebührensatz zwischen Faktor 0,5 und 2,5 in Betracht. Der Rechtsanwalt darf den Schwellenwert von 1,3 aber nur übersteigen, wenn die Tätigkeit umfangreich oder besonders schwierig war. Beschränkt sich die Tätigkeiten zum Beispiel auf die Erstellung eines einfachen Briefes beläuft sich die Geschäftsgebühr sogar nur auf den Faktor 0,3.
Die Wertgebühren nach dem Gegenstandswert legt § 13 RVG fest. Eine Gebührentabelle für Gegenstandswerte bis 500.000 Euro ist dem RVG als Anlage 2 beigefügt. Noch detaillierter ist die Darstellung der RVG-Tabellen (Wertgebühren) auf der Website gebuehren-tabelle.de.
Die insgesamt zu zahlenden Anwaltskosten ergeben sich unter Berücksichtigung mehrerer Kriterien. Die Höhe der Vergütung für den Rechtsanwalt nach dem RVG lässt sich komfortabel mit dem bei Finanztip.de integrierten Rechner für Anwaltskosten ermitteln. Die insgesamt zu zahlende Anwaltsvergütung ist - wie dargelegt - von den vorzunehmenden Arbeiten und wahrgenommenen Terminen des Rechtsanwaltes abhängig.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Website gebuehren-tabelle.de und der Rechtsanwaltskammer München.
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