Unzulässige Rechtsberatung durch Ausländerhilfeverein

Ein Verein, der in einem Asylverfahren formelle Anträge seiner Mitglieder stellt und diese Tätigkeit nach einer in der Vereinssatzung enthaltenen Gebührenordnung abrechnet, verstößt gegen das zwischenzeitig abgeschaffte Rechtsberatungsgesetz.

Ein Verein, der satzungsmäßig "die Förderung der Hilfe für … Verfolgte …, Vertriebene … und Migranten” bezweckt und dessen Mitglied jede natürliche Person werden kann, die den Vereinszielen zustimmt, ist keine auch berufsstandsähnliche Vereinigung nach Art. 1 § 7 RBerG, der die Rechtsberatung ihrer Mitglieder ausnahmsweise gestattet ist.

Urteil des OLG Köln vom 30.07.2004 - 6 U 73/04
OLGR Köln 2005, 70

Hinweis: Seit dem 1. Juli 2008 ist das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden. Der Artikel Rechtsdienstleistungen durch Nichtjuristen gehört zum Ratgeber Anwaltsgebühren und beschreibt die Voraussetzungen der Rechtsberatung ohne Rechtsanwalt.
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