Von Strafgefangenem niedergestochen
Dass der Mann in Untersuchungshaft saß, war für ihn schon schlimm genug. Doch es sollte noch viel schlimmer kommen, als er auf dem Gang der Haftanstalt einem verurteilten Mörder begegnete. Der hatte einen angespitzten Schraubenzieher bei sich und stach ihn damit mehrmals in Hals und Hinterkopf. Der Mann konnte gerettet werden, musste aber für lange Zeit ins Krankenhaus. Der Täter wurde zu weiteren 14 Jahren Haft verurteilt. Vom Freistaat Sachsen forderte der ehemalige Untersuchungshäftling Schmerzensgeld und eine Rente.
Das Oberlandesgericht Dresden gab dem Mann weitgehend Recht (6 U 3073/01). Der Freistaat Sachsen als Träger der Justizvollzugsanstalt müsse Straf- und Untersuchungshäftlinge getrennt verwahren. U-Häftlinge gälten prinzipiell als unschuldig - der Staat müsse sie vor dem Zusammenleben mit Straftätern bewahren und vor Übergriffen schützen. Jeder Beamte der Haftanstalt habe gewusst, dass die Gitterstäbe zwischen U-Trakt und dem Treppenhaus des Gefängnisses unzureichend waren. Alle 14 Tage seien Stäbe herausgebrochen gewesen, ohne dass man den Missstand beseitigt hätte. Für diese Fahrlässigkeit seiner Bediensteten hafte der Freistaat. Er schulde dem Verletzten 7.500 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 170 Euro.
Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. September 2002 - 6 U 3073/01