Gefährliche Schneeball-Spielsysteme
Vor Spielsystemen, die auf dem so genannten Schneeballsystem beruhen, kann nur eindringlich gewarnt werden. Diese Spiele werden üblicherweise durch Kettenbriefe verbreitet. Jeder Mitspieler entrichtet einen Spieleinsatz und wirbt weitere Teilnehmer an. Letztendlich profitieren von derartigen Gewinnspielen nur die ersten Mitspieler, während die lawinenartig ansteigende Masse der nachfolgenden ihren Einsatz zwingend verliert.
Wer trotz einer gezielt unübersichtlichen Gestaltung an einem als "Schenkkreis" bezeichneten Gewinnspiel teilnimmt und sich dabei dem Schneeballcharakter des Systems leichtfertig verschließt, hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Einsatzes (hier immerhin 10.000 Euro).
Urteil des OLG Köln vom 06.05.2005 - 20 U 129/04
Der Bundesgerichtshof zeigt - zumindest im Ansatz - hier mehr Verständnis für den Anleger. In den Urteilsfällen ging es um Geldzahlungen in einer als Pyramide organisierten "Schenkkreises" an ein in der Pyramide ganz oben stehendes Mitglied. Nach Ansicht des BGH sind schnellballartig organisierte Schenkkreis sittenwidrig und entsprechende Vereinbarungen daher nichtig. [Mehr hierzu im Artikel Schneeballsystem und Rückzahlungsverpflichtung].