Das Schneeballsystem ("Pyramidensystem") ist in höchstem Maße anstößig, weil es allein darauf abzielt, zugunsten einiger weniger Mitspieler leichtgläubige und unerfahrene Personen auszunutzen und sie zur Zahlung des Einsatzes zu bewegen. Aber auch dann, wenn den Teilnehmern die Sittenwidrigkeit des Geldanlagesystems bewusst war, steht einem Teilnehmer nach einem BGH-Urteil ein Zahlungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Empfänger seiner Zahlung zu. Er braucht sich nicht auf einen Zahlungsanspruch gegenüber dem (meist unbekannten oder nicht greifbaren) "Veranstalter" des Spielsystems verweisen zu lassen.
Urteil des BGH vom 10.11.2005 - III ZR 72/05 u.73/05. [Mehr hierzu im Artikel Schneeballsystem und Rückzahlungsverpflichtung].
|
|
|
|