Stehen im Schulbus zumutbar

Kindern steht kein Rechtsanspruch auf einen Sitzplatz im Schulbus zu. Dies entschied das Landgericht Verden auf eine Schmerzensgeldklage der Eltern einer 9-jährigen Schülerin, die bei einer Vollbremsung des Busses stürzte, weil sie in dem überfüllten Bus keinen freien Sitz gefunden hatte. Die Forderung der Eltern sah das Gericht nur unter unverhältnismäßigem wirtschaftlichem Aufwand erfüllbar. Danach wurde das Stehen von Kindern im Bus durchaus für zumutbar erachtet.

Urteil des LG Verden vom 07.09.2005
7 O 167/05
Pressemitteilung des LG Verden

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