Schulverweis nach üblem Streich mit Lehrerin
Ein Sechstklässler einer niedersächsischen Schule leistete sich einen üblen Streich und flog deshalb von der Schule. Meldet sich ein Schüler - wie hier - unter dem Namen seiner Lehrerin in einem Single-Treff an und verbreitet Anzügliches über sie, so kann der Schüler nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover von der Schule verwiesen werden.
Urteil des VG Hannover vom 31.05.2007
6 A 3372/06
Pressemitteilung des VG Hannover