Betrunkener lehnt sich an Zaun und fällt damit um

Ein Mann wankte angetrunken auf einem Gehweg nach Hause. Auf einer Seite grenzte ein Holzzaun den Gehweg von einem abschüssigen Bahndamm ab. Gegen diesen Zaun lehnte sich der Betrunkene, um sich beim Pinkeln abzustützen - der Zaun fiel jedoch um und der Mann stürzte mit ihm ab. Für die dabei erlittenen Verletzungen forderte er von der Gemeinde Schadenersatz: Sie sei an dem Unfall schuld, weil sie einen schadhaften Zaun aufgestellt und damit ihre Verkehrssicherungspflicht für den Fußweg verletzt habe.

Die Kommune hafte für die Unfallfolgen nicht, entschied dagegen das Landgericht Gera (4 O 1292/01). Sie sei zwar für den Zustand des Fußweges verantwortlich, müsse aber keine Vorsorge dagegen treffen, dass angetrunkene Fußgänger mit dem Zaun abstürzten. Der Zaun solle den Bahndamm abschirmen und nicht Betrunkenen Halt bieten. Sicherungsmaßnahmen seien nicht dafür da, 'unbefugte Benutzer' zu schützen: Und es stelle keinesfalls eine erlaubte Nutzung des Zauns dar, sich 'zum Zwecke des Urinierens' anzulehnen.


Beschluss des Landgerichts Gera vom 26. Juli 2001 - 4 O 1292/01
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