Versetzung wegen Sicherheitsrisikos:

Republikaner bekommt bei der Bundeswehr den Marsch geblasen
Ein Stabsoffizier der Bundeswehr engagierte sich in der Partei der Republikaner. Seit 1992 war er dort Vorsitzender eines Kreisverbandes und 1998 sogar Landtagskandidat. Der Geheimschutzbeauftragte des Bundesministeriums der Verteidigung wurde auf den Fall aufmerksam und stufte den Offizier als Sicherheitsrisiko ein. Aus diesem Grund wurde er auf einen nicht-sicherheitsrelevanten Dienstposten versetzt.

Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist die Versetzung gerechtfertigt (1 WB 86/97). Ein Sicherheitsrisiko liege vor, wenn das Bekenntnis des Soldaten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder das jederzeitige Eintreten für deren Erhaltung fragwürdig erscheine. Für die Zweifel daran müsse es tatsächliche Anhaltspunkte geben. Ein solches Indiz könne bereits die Mitgliedschaft bei einer Partei sein, die im Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit stehe und daher vom Verfassungsschutz beobachtet werde. Allerdings müsse man dann noch den einzelnen Fall prüfen. Im konkreten Fall spreche gegen den Offizier vor allem die Tatsache, dass er bei den Republikanern herausgehobene Funktionen übernommen habe.

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 1998 - 1 WB 86/97

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