Umkämpfter Verpackungsmüll
Duales System verträgt keine Konkurrenz
Ein hessischer Landkreis betrieb eine Anlage zur Müllverwertung. Dabei
wollte er sich nicht auf den anfallenden Restmüll beschränken, sondern
auch Verpackungsmüll verwerten. Er forderte die privaten Haushalte auf, auch
Verpackungsabfälle in die Restmülltonne zu geben und damit der öffentlichen
Abfallentsorgung zu überlassen. Bei der Firma "Der Grüne Punkt Duales System
Deutschland AG", kurz DSD, läuteten daraufhin die Alarmglocken. Sie war nicht
bereit, dem Kreis den Verpackungsmüll zu überlassen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellte sich auf die Seite des DSD (8 TG 3140/98).
Der Ausstieg des Landkreises aus dem dualen System sei rechtswidrig: ein konkurrierendes
Verwertungssystem aufzuziehen, arbeite dem Konzept der Verpackungsverordnung entgegen. Die
Entsorgung gebrauchter Verpackungen sei der öffentlichen Abfallentsorgung entzogen und auf
die Privatwirtschaft verlagert worden, um staatliche Deponie- und Verwertungskapazitäten zu
schonen. Insbesondere die von den Behörden des Landkreises propagierte Vermischung von
Verpackungsabfällen und Restmüll laufe der Verordnung zuwider. Die Existenz des DSD wäre
ernsthaft gefährdet, wenn dieses Beispiel Schule machen würde. Daher müsse der Landkreis
seinen Konkurrenzbetrieb einstellen und dürfe künftig die Bürger nicht mehr von der Mülltrennung abhalten.
Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.August 1999 - 8 TG 3140/98