Umkämpfter Verpackungsmüll

Duales System verträgt keine Konkurrenz
Ein hessischer Landkreis betrieb eine Anlage zur Müllverwertung. Dabei wollte er sich nicht auf den anfallenden Restmüll beschränken, sondern auch Verpackungsmüll verwerten. Er forderte die privaten Haushalte auf, auch Verpackungsabfälle in die Restmülltonne zu geben und damit der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. Bei der Firma "Der Grüne Punkt Duales System Deutschland AG", kurz DSD, läuteten daraufhin die Alarmglocken. Sie war nicht bereit, dem Kreis den Verpackungsmüll zu überlassen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellte sich auf die Seite des DSD (8 TG 3140/98). Der Ausstieg des Landkreises aus dem dualen System sei rechtswidrig: ein konkurrierendes Verwertungssystem aufzuziehen, arbeite dem Konzept der Verpackungsverordnung entgegen. Die Entsorgung gebrauchter Verpackungen sei der öffentlichen Abfallentsorgung entzogen und auf die Privatwirtschaft verlagert worden, um staatliche Deponie- und Verwertungskapazitäten zu schonen. Insbesondere die von den Behörden des Landkreises propagierte Vermischung von Verpackungsabfällen und Restmüll laufe der Verordnung zuwider. Die Existenz des DSD wäre ernsthaft gefährdet, wenn dieses Beispiel Schule machen würde. Daher müsse der Landkreis seinen Konkurrenzbetrieb einstellen und dürfe künftig die Bürger nicht mehr von der Mülltrennung abhalten.

Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.August 1999 - 8 TG 3140/98

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