In der ICE-Türe eingeklemmt ...
Deutsche Bahn AG muss verletztem Fahrgast Schmerzensgeld zahlen
Während ein eiliger Fahrgast in letzter Minute in einen Eisenbahnwaggon stieg, schloss
sich bereits die Tür des ICE-Zuges - automatisch. Der Mann wurde eingeklemmt, erlitt
eine Jochbogenprellung und eine Verletzung am rechten Kiefergelenk. Er verklagte die
Deutsche Bahn AG auf Schmerzensgeld, die allerdings jedes Verschulden weit von sich wies:
Die Türen würden regelmäßig gewartet und vom Zugpersonal auf ihre Funktionssicherheit hin
überprüft.
Das Amtsgericht Frankfurt hielt trotzdem eine Entschädigung von 1250 DM für angemessen
(32 C 3374/98-22). Ob der Verweis der Deutschen Bahn AG auf die regelmäßige Inspektion
zutreffe oder nicht, könne dahin gestellt bleiben. Denn sie habe in jedem Fall ihre
Verkehrssicherungspflicht verletzt, und zwar schon deshalb, weil sie keine Automatiktüren
verwenden dürfe, die zugingen, während jemand ein- oder aussteige. Die Deutsche Bahn AG müsse
dafür sorgen, dass ihre Zugtüren sich sofort wieder öffneten, sobald sie mit einer Person
oder einem Gegenstand in Berührung kämen - und zwar, ohne Verletzungen zu verursachen.
Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 1999 - 32 C 3374/98-22