In der ICE-Türe eingeklemmt ...

Deutsche Bahn AG muss verletztem Fahrgast Schmerzensgeld zahlen
Während ein eiliger Fahrgast in letzter Minute in einen Eisenbahnwaggon stieg, schloss sich bereits die Tür des ICE-Zuges - automatisch. Der Mann wurde eingeklemmt, erlitt eine Jochbogenprellung und eine Verletzung am rechten Kiefergelenk. Er verklagte die Deutsche Bahn AG auf Schmerzensgeld, die allerdings jedes Verschulden weit von sich wies: Die Türen würden regelmäßig gewartet und vom Zugpersonal auf ihre Funktionssicherheit hin überprüft.

Das Amtsgericht Frankfurt hielt trotzdem eine Entschädigung von 1250 DM für angemessen (32 C 3374/98-22). Ob der Verweis der Deutschen Bahn AG auf die regelmäßige Inspektion zutreffe oder nicht, könne dahin gestellt bleiben. Denn sie habe in jedem Fall ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, und zwar schon deshalb, weil sie keine Automatiktüren verwenden dürfe, die zugingen, während jemand ein- oder aussteige. Die Deutsche Bahn AG müsse dafür sorgen, dass ihre Zugtüren sich sofort wieder öffneten, sobald sie mit einer Person oder einem Gegenstand in Berührung kämen - und zwar, ohne Verletzungen zu verursachen.

Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 1999 - 32 C 3374/98-22

  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps