Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Mann frei (2 Ss 250/99). Die Fahrgäste seien verpflichtet, den Fahrausweis bei sich zu führen, um so die Zahlung des Entgelts nachweisen zu können. Wer sie nicht vorzeigen könne, verstoße deshalb gegen die Beförderungsbedingungen - das sei aber nicht mit Schwarzfahren zu verwechseln. Es sei nicht ersichtlich, wie der Fahrgast die Stadtwerke geschädigt haben sollte: Schließlich habe er seine Monatskarte bezahlt. Von einer Absicht, sich ohne Bezahlung transportieren zu lassen, könne deshalb keine Rede sein. Abgesehen davon, habe der Mann die Monatskarte auch nicht absichtlich zu Hause gelassen, sondern erst bei der Kontrolle bemerkt, dass er seine Geldbörse mitsamt der Karte vergessen hatte.
Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. Oktober 1999 - 2 Ss 250/99
| © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de |
|
|
|
|