Der Ex-Sportler stellte sich ein Schmerzensgeld von 150.000 DM vor. Nachdem das Landgericht nur magere 10.000 DM für angemessen gehalten hatte, besserte das Oberlandesgericht Jena nach und sprach ihm 30.000 DM zu (8 U 621/98). Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigten die Richter vor allem, dass der Verletzte nach dem Unfall seine Karriere als Spitzensportler aufgeben musste - ein in der Rechtsprechung bisher einmaliger Fall. Er habe die realistische Chance auf einen Spitzenplatz im deutschen Geher-Sport auf Dauer verloren. Damit sei ein "wesentlicher Teil seiner persönlichen Selbstverwirklichung" verloren gegangen. Die ideelle Beeinträchtigung eines Spitzensportlers wiege besonders schwer.
Negativ zu Buche schlug jedoch erhebliches Mitverschulden des Sportlers, denn er hatte sich in das Auto eines erkennbar übermüdeten Fahrers gesetzt.
Urteil des Oberlandesgerichts Jena vom 24. November 1998 - 8 U 621/98
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