Kommen bei einem Tennisdoppel die Spielpartner gleichzeitig zu Fall und wird einer durch den Schläger des anderen am Kopf verletzt, kann der Geschädigte keinen Schadensersatz von seinem Mitspieler verlangen. In einem solchen Fall ist allenfalls von Ungeschicklichkeit, aber keinesfalls von einem unsportlichen Regelverstoß auszugehen.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.01.2005
I-15 U 78/04
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf
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