Examenskandidat mit Rechtschreibschwäche

Einem Teilnehmer an einem Staatsexamen (hier zweite juristische Staatsprüfung) kann bei einer ärztlich bestätigten Legasthenie ein Anspruch auf Schreibzeitverlängerung zustehen.

Beschluss des VGH Kassel vom 03.01.2006
8 TG 3292/05
NJW 2006, 1608

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps