Anforderungen an Zahlungsverpflichtung bei Telefonsperre

Sperrt ein Telekommunikationsanbieter wegen Zahlungsverzugs des Kunden dessen Anschluss, ohne den Zugang eines Mahnschreibens nachweisen zu können, das hinsichtlich Sperrungsandrohung und Fristen den Anforderungen des § 19 Abs. 2 S. 1 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) entspricht, so kann der Anbieter für die Zeit ab der Sperrung weder die Grundgebühr noch Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns verlangen.

Urteil des AG Meldorf vom 28.11.2006
81 C 1093/06
JurPC Web-Dok. 16/2007

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