Riskante Übersendung von Telefonkarte und PIN-Nummer

Versendet ein Mobilfunkunternehmen eine Telefonkarte zusammen mit der PIN-Nummer, muss es Schutzmaßnahmen ergreifen, die eine unkontrollierte Aushändigung an unbefugte Personen ausschließen.

Urteil des LG Rottweil vom 15.01.2005
1 O 26/05
NJW 2005, 3363

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