Tierhalter haftet für ausbrechenden Hund

Der Halter eines Schäferhundes muss damit rechnen, dass das Tier die Geschicklichkeit aufbringt, ein nicht ganz geschlossenes Hoftor aufzudrücken. Läuft das Tier daraufhin bellend einem kleinen Mädchen nach, das beim Weglaufen stürzt, hat der Hundehalter den entstandenen Schaden und ein angemessenes Schmerzensgeld (hier wegen Verlustes mehrerer Zähne) zu bezahlen.

Urteil des OLG Zweibrücken vom 04.01.2007
4 U 22/06
Pressemitteilung des OLG Zweibrücken

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