Unfall nach Ausbruch von Pferden aus einer Koppel
Stößt ein Autofahrer nachts auf einer Landstraße mit vier Pferden zusammen, die aus einer unzureichend gesicherten Koppel ausgebrochen sind, haftet der Halter der Tiere auch dann alleine für den Schaden, wenn der Autofahrer mit ca. 70 bis 90 km/h gefahren ist und damit eigentlich gegen das Sichtfahrverbot verstoßen hat.
Urteil des OLG Celle vom 13.01.2005
14 U 64/03
DAR 2005, 623