Bußgeld wegen Gewichtsüberschreitung
Bei der Verurteilung zu einem Bußgeld (hier 150 DM) wegen
Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichts eines
Lastkraftwagens ist im Urteil anzugeben, ob das Fahrzeug auf
einer geeichten Waage gewogen worden ist. Außerdem ist die zu
berücksichtigende Messtoleranz mitzuteilen.
Das Oberlandesgericht Celle hob das amtsgerichtliche Urteil
auf, das diesen Anforderungen nicht gerecht wurde.
Beschluss des OLG Celle vom 03.02.1998
21 Ss 31/98
MDR 1998, 592
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